Freitag, April 19, 2024
Allgemein

click-TT: Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM)

Im Hinblick auf das bevorstehende Ende der Wechselfrist am 31.05.2020 möchten wir noch mal auf die beim DTTB-Bundestages am 30.11./01.12.2019 beschlossene Änderung bzgl. der Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) hinweisen.

Ausscheiden aus der Altersgruppe Nachwuchs
Mit dem Ausscheiden aus der Altersgruppe Nachwuchs erlöschen SBNI (Spielberechtigung für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb) und SBNM (Spielberechtigung für den Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb) automatisch. Die Spielberechtigung wird beim bisherigen Stammverein als SBEI (Erwachsenen- Individualspielbetrieb) und SBEM weitergeführt. (NEU seit 01.01.2020):Falls jedoch zu diesem Zeitpunkt eine SBEM bei einem Zweitverein besteht, wechselt die SBEI automatisch zu diesem Zweitverein, der damit zum Stammverein wird.

Hier noch ein paar allgemeine Hinweise zur SBEM

  • Nachwuchsspieler mit einer SBEM sind sowohl im Erwachsenenbereich als auch im Nachwuchsbereich Stammspieler (auch in unterschiedlichen Vereinen möglich).
  • Die Anzahl der Einsätze ist in beiden Bereichen nicht begrenzt.
  • Eine SBEM bleibt grundsätzlich bis zum Ausscheiden aus der Altersgruppe Nachwuchsbestehen; sie kann jedoch vom Verein gelöscht und im Einzelfall von der zuständigen Instanz widerrufen werden.
  • Die Be­antragung einer SBEM erfolgt über click-TT unter dem Reiter „Spiel­berech­tigungen“.

Damit ein Zweitverein einen Wechselantrag für die SBEM bis zum 31. Mai (Wechselfrist) stellen kann, muss der Stammverein zuvor die SBEM beantragt haben. Andernfalls wird dem Zweitverein diese Wechseloption nicht angeboten.

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