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„Schiedsrichter“ und „WO-Coaches“

Auszug aus dem Beschluss TTVN-Präsidium 2020-04-29 / 1               Hannover, 07.05.2020

„Schiedsrichter“ und „WO-Coaches“

Die Corona-Krise trifft nicht nur den Spielbetrieb, sondern hat auch große Auswirkungen auf die Aus- und Fortbildung von Verbandsschiedsrichtern und WO-Coaches. Zahlreiche Veranstaltungen mussten bereits abgesagt werden. Wann der Lehrbetrieb wieder regulär aufgenommen werden kann, ist derzeit nicht absehbar. Das Präsidium des TTVN hat angesichts der fortdauernden Krise in einer Telefonkonferenz am 29.04.2020 folgende Regelungen zu den beiden Themenfeldern „Schiedsrichter“ und „WO-Coaches“ beschlossen, um hier für eine Entlastung zu sorgen:

 WO-Coach Lizenzen:

WO-Coach Lizenzen, die im Jahr 2020 auslaufen, werden auch ohne den Besuch einer Fortbildung zum Jahresende automatisch um ein Jahr verlängert. Mit dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Jahr 2021 wird die Lizenz dann aber lediglich um 3 Jahre (anstatt 4 Jahre) verlängert. Damit macht es rückwirkend keinen Unterschied, ob ein WO-Coach im Jahr 2020 oder erst 2021 eine Fortbildungsveranstaltung besucht hat.

Pflichtschiedsrichtermeldung (Schiedsrichter/WO-Coach):

WO/AB Abschnitt F2.5. a: „Jeder Verein, der sich mit mehr als einer Mannschaft am Punktspielbetrieb des TTVN oder seiner Gliederungen beteiligt, muss im Rahmen der Vereinsmeldung der jeweiligen Spielzeit einen lizenzierten Schiedsrichter oder WO-Coach benennen. […] Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, wird pro Spielzeit ein Ordnungsgeld gemäß Gebührenordnung zugunsten des jeweiligen Kreisverbandes fällig“. Diese Pflicht bleibt weiterhin bestehen. Der Einzug der Ordnungsgelder von säumigen Vereinen für die Spielzeit 2020/21 obliegt den Regions- und Kreisverbänden.

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