Dienstag, April 23, 2024
Allgemein

Beitragserhöhung beim TTVN – muss das sein? Post vom TTVN:

Bitte leiten Sie diese Informationen auch an ihre Delegierten weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Böhne / Präsident

Dieser Bitte komme ich (erweitert um die Veröffentlichung auf unserer Homepage) hiermit ohne Kommentar nach. Die Meinung unserer Vereine bitte sofort an bartels@ttkvhe.de.

Durch den Ausfall des DSL-Zugangs konnte die Mitteilung des TTVN leider erst jetzt auf unserer Homepage veröffentlicht werden.

Hier klicken (zur Information des TTVN)

MfG HK Bartels

Antrag zu Punkt 8 der Gebührenordnung (Mitgliedsbeiträge an den TTVN):

8 Mitgliedsbeiträge an den TTVN neu 2013/14
8.1 Vereinsbeitrag (je Verein und Spielzeit) unverändert 25,00 Euro
8.2 Spielerbeitrag für Erwachsene (je Spieler und für die Spielzeit 2014/15) 15,50 Euro

13,50 Euro

Spielerbeitrag für Erwachsene (je Spieler und für die Spielzeit 2015/16) 16,50 Euro 13,50 Euro
8.3 Spielerbeitrag für Jugendliche (je Spieler und für die Spielzeit 2014/15) 11,50 Euro 9,50 Euro
Spielerbeitrag für Jugendliche (je Spieler und für die Spielzeit 2015/16) 12,50 Euro 9,50 Euro

 Begründung: Die letzte Anpassung der Spielerbeiträge erfolgte im Jahr 2008. Seitdem hat sich die Finanzlage des TTVN aufgrund verschiedener Entwicklungen anders als vorhersehbar entwickelt. Allein aufgrund von Kürzungen der LSB-Zuschüsse für die Jahre 2011-2014 fehlen im Haushalt des TTVN rd. 100.000 Euro. Der LSB hatte seinerzeit TTVN Kürzungen aufgrund rückläufiger Mitgliederzahlen vorgenommen. Auch der Wechsel im Landestrainerteam im Jahr 2013 hatte Kürzungen bei den Personalkostenzuschüssen des LSB zur Folge. Schließlich hat der Bundesbeitrag des DTTB eine Beitragserhöhung für das Jahr 2015 beschlossen, die den Haushalt des TTVN mit mehr als 40.000 Euro belasten wird. 

Aufgrund sparsamer Haushaltsführung sowie durch die Akquise außerplanmäßiger Mittel bei LSB, Sparkassenverband und Lotto-Sportstiftung konnten einige Zusatzprojekte (z.B. Verbandsentwicklung, Rundlauf-Taem-Cup, Sommerkamp) umgesetzt werden. Eine verläßliche Haushaltsplanung kann darauf nicht aufgebau werden.

Zum Berichtsheft für den Verbandstag am 22. Juni 2014 in Hannover

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