Dienstag, April 23, 2024
Allgemein

Kreisschiedsrichterausbildung 2010

wie ja mittlerweile bekannt sein dürfte, braucht seit der Saison 2009/2010 jeder Verein, der mehr als eine Mannschaft zum Punktspielbetrieb gemeldet hat, einen Schiedsrichter, sonst ist eine Ordnungsgebühr fällig.

Das geht aus der WO des TTVN – Ziffer J 2a „Schiedsrichtereinsatz" hervor:

Jeder Verein, der sich mit mehr als einer Mannschaft am Punktspielbetrieb des TTVN oder seiner Gliederungen beteiligt, muss dem TTVN bis zum 01.07. der jeweiligen Spielzeit einen geprüften Schiedsrichter mit gültiger Lizenz gemäß TTVN – Schiedsrichterordnung als Pflichtschiedsrichter benennen, der Mitglied des Vereins ist. Ein Schiedsrichter kann während einer Spielzeit nur für einen Verein als Pflichtschiedsrichter tätig werden. Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, wird pro Spielzeit ein Ordnungsgeld gemäß 1.17 der Gebührenordnung zugunsten des jeweiligen Kreisverbandes fällig.

Daher wird der TTKV Helmstedt wieder einen Kreisschiedsrichterlehrgang anbieten (sofern die nötige Teilnehmerzahl erreicht wird).

Der Lehrgang wird am 06., 13. oder 20.02.2010 in Königslutter von 10.00 – 17.00 Uhr stattfinden. Eine einstündige Mittagspause mit einem kleinen Imbiss ist hierbei eingeplant. Die Kosten für die Ausbildung, das Mittagessen und einen Nachmittagskaffee trägt der TTKV Helmstedt.

Um einen Überblick über die ungefähre Personenzahl zu bekommen, die Interesse an einer Ausbildung haben, bitte ich euch, mir die Meldung spätestens bis zum 15.12.2009 zukommen zu lassen.

Achtung:

Im Jahr 2011 wird keine Ausbildung zum Kreisschiedsrichter angeboten. Turnusmäßig findet dann eine Fortbildung für die Kreisschiedsrichter statt, im Jahr 2012 dann wieder eine Ausbildung usw. (cb)

Es handelt sich hierbei nicht um eine feste Anmeldung, sondern nur um eine Bedarfsabfrage. Erst Ende Dezember werde ich die endgültige Ausschreibung verschicken, mit der ihr euch dann verbindlich anmelden könnt.)

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