Freitag, April 19, 2024
Allgemein

DTTB-Bundestag: Zusammenstellung angenommener WO-Anträge

Ab sofort steht allen Vereinen eine Zusammenstellung der anlässlich des 14. DTTB-Bundestages am 30.11./01.12.2019 in Frankfurt verabschiedeten Anträge zur Wettspielordnung bereit. Die Beschlüsse sind jeweils mit einem Hinweis zum Inkrafttreten vermerkt. Der Beschluss des Antrags 48 hat bereits indirekt Auswirkungen auf die Rückrunde 2019/20 und betrifft die Regelung zum Reservespieler.

Praxisbeispiel:
Ein Spieler soll als Stammspieler zur Rückrunde 2020/21 in der 1. Herren gemeldet werden. Was muss hierzu erfüllt sein? Nach neuer Regelung, die zum 1.7.2020 greift, muss der Spieler in der Vorrunde 2020/21 mindestens in 3 (statt bisher 2) Punktspielen seines Vereins in der Mannschaftsmeldung der Herren im Einzel eingesetzt worden sein. Hat der Spieler z.B. aufgrund von Verletzung die Mindesteinsätze nicht erbringen können, wird auf die Rückrunde 2019/20 geschaut. Hat er hier die erforderlichen 3 (statt bisher 2) Punktspieleinsätze absolviert, kann er als Stammspieler zur Rückrunde 2020/21 gemeldet werden. Hat er diese jedoch nicht erbracht, erhält er den Reservespieler-Status zur Rückrunde 2020/21. Im Hinblick auf das skizzierte Beispiel, empfehlen wir (vorausschauend auf die Rückrunde 2020/21) daher, dass auch schon zur kommenden Rückrunde 2019/20 auf 3 Punkspieleinsätze der Spieler geachtet wird, obwohl nach aktueller Regelung nur 2 Punkspieleinsätze zum Erhalt des Stammspieler-Status für die Vorrunde 2020/21 erforderlich wären. (siehe dazu auch das beigefügte Schaubild).

Wichtige Termine und Infos zur neuen Spielzeit 2019/20
Auf der TTVN-Homepage unter der Rubrik Sport/TTR-Hilfe haben wir für Sie ein Dokument mit allen wichtigen Informationen zur Vorbereitung auf die Rückrunde der Saison 2019/20 bereitgestellt. Die Mannschaftsmeldung der Rückrunde ist vom 16. – 22. Dezember 2019 in click-TT freigeschaltet. Sie ist für alle Mannschaften vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn keine Änderungen gegenüber der Vorrunde gewünscht oder erforderlich sind.

Für Rückfragen stehen die TTVN-Geschäftsstelle (0511/981940, info@ttvn.de) sowie das Ressort WO/AB (wo-ab@ttvn.de) gerne zur Verfügung

Quelle: TTVN-Newsletter vom 12.12.2019



Schreibe einen Kommentar