Donnerstag, April 25, 2024
Allgemein

Der Schülerersatzspieler (SLES): Hinweise zur Mannschaftsmeldung

Im Zuge dessen wollen wir den Status des Schülerersatzspielers (SLES) näher betrachten. Dieser wurde eingeführt, damit das Ersatzspielen von Schülern im Jugendbereich analog zum Ersatzspielen von Nachwuchsspielern im Erwachsenenbereich und zum Ersatzspielen von Spielerinnen aus gemischten Mannschaft im weiblichen Bereich geregelt wird.

Ein Spieler, der als Stamm- oder Reservespieler in einer Schülermann­schaft gemeldet worden ist, kann von seinem Ver­ein zu­sätz­lich als Schülerersatzspieler (SLES) in einer einzigen Jugendmann­schaft ge­mel­det wer­den. Er darf pro Halb­serie bis zu sechsmal in der Jugend­mann­schaft Er­satz spie­len, in der er als Schülerersatzspieler gemeldet ist, und bis zu dreimal in jeder höheren Jugendmannschaft. Im Schülerbereich darf er natürlich sowieso Ersatz spielen, sofern er nicht in der höchsten Schülermannschaft gemeldet ist bzw. keinen Sperrvermerk hat.

Was ist bei der Mannschaftsmeldung zu beachten?
Der Spieler ist in der spiel­stär­ke­mäßi­gen Rei­henfolge al­ler Jugendmann­schaften ein­zu­ord­nen und im Rahmen der Mannschaftsmeldung durch den Verein mit Klick auf das Auswahlfeld „SLES“ in der entsprechenden Jugendmannschaft zu kennzeichnen. Die Ge­samt­zahl der Spie­ler die­ser Jugendmann­schaft er­höht sich ent­spre­chend, denn SLES tragen im Jugendbereich nicht zur Sollstärke bei.

Regelung im Schülerbereich mit mehreren Altersklassen (Schüler A, B und C)
In einigen Kreisen wird der Schülerbereich in mehrere Altersklassen (Schüler A, B und C) unterteilt. Soll z.B. ein Spieler aus der  Schüler B-Mannschaft zusätzlich in der Schüler A-Mannschaft des Vereins eingesetzt werden, so bedarf es wie auch beim Einsatz in einer Jugendmannschaft der Meldung des Spielers als SLES in der höheren Altersklasse (im Beispiel also in der Schüler A-Mannschaft).

Alle wichtigen Hinweise und Informationen zur Mannschaftsmeldung für die Vorrunde  2014/15 finden Sie hier. Für Rückfragen steht Ihnen die TTVN-Geschäftsstelle gerne telefonisch unter der Nummer 0511 / 98194 – 0 oder per E-Mail unter info@ttvn.de zur Verfügung.

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